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1853: Mary Ward kommt nach Indien

Barbara Wild
Die Niederlassung in Allahabad. © Erwin Reiter



1852 landen vier Schwestern in Bombay und legen die 4000 km nach Bangipore-Patna im Ochsenwagen zurück. Die Anfänge sind bescheiden, denn die Schwestern können am Anfang weder Englisch noch die Sprache der Einheimischen. Das ungewohnte Klima setzt ihnen zu.

1857 müssen sie vor Aufständischen fliehen. Als sie im Jahr darauf zurückkehren, finden sie ihr Haus verstaubt, aber unberührt vor – der einheimische Nachtwächter hat es treu gehütet.

Die Schule im gemieteten Haus in Allahabad hat bereits in der ersten Woche 110 Schülerinnen. 1885 wird mit der Errichtung eines eigenen Gebäudes für Pensionat und Stadtschule sowie eine mit deren Schulgeld unterhaltene Armenschule errichtet.
 

Die Errichtung einer Kleinkinder-Bewahr-Anstalt in Burghausen, 1852

Die unterfertigte Districtspolizeibehörde bringt folgendes zur öffentlichen Kenntniß:
I.
Einem lange entbehrten Bedürfniß wird dadurch entsprochen, daß mit dem Monate November d. Js. eine Anstalt für die Stadt Burghausen ins Leben tritt, welche sich noch überall, wo sie besteht, als höchst vortheilhaft bewährte, und deren Zweck es ist: Kinder beiderlei Geschlechts von 2 bis 6 höchstens 7 Jahren das ganze Jahr hindurch während der Werktage in sorgfältige Obhut und Pflege zu nehmen, mit gesunder nahrhafter Kost zu versehen, ihnen neben angemeßenen Spielen, Erzählungen und Unterhaltungen, einigen Unterricht in der Religion und in Handarbeiten zu ertheilen, Liebe zur Ordnung, Reinlichkeit und anständigem Benehmen beizubringen – und in jeder Weise dahin zu wirken, daß die sittlichen und religiösen Keime in den Kleinen erweckt und ausgebildet werden, ohne übrigens im mindesten durch irgend welche geistige Anstrengung die körperliche Entwickelung zu hemmen oder die jugendliche Fröhlichkeit zu verkümmern.
II.
Das Institut der englischen Fräulein dahier übernimmt gemäß Vertrag vom 7. v. Mts. die Kleinkinder-Bewahr-Anstalt, wobei sich bei dem bewähren Eifer der Mitglieder dieses Instituts für die Erziehung der Kinder nur das beste Gedeihen derselben in moralischer und geistiger, sowie körperlicher Hinsicht erwarten läßt.
Es ist ein eigenes paßendes Lokale im Kloster nebst einem Spielplatz im Freien, wo die Kinder bei günstiger Witterung möglichst oft ihren Aufenthalt nehmen, bereits ausgemittelt und eingerichtet.
Dieselben erhalten regelmäßig zu Mittag eine kräftige Suppe oder Mehlspeise, um 9 Uhr Vormittags und Nachmittags 3 Uhr Brod, Obst oder dergleichen. Auch Morgen- und Abend-Suppen können auf Verlangen gereicht werden.
Der Eintritt ist für die Wintermonate Morgens 7 Uhr, im Sommer um 6 Uhr – der Austritt täglich Abends 6 Uhr festgesetzt.
III.
Die Gebühr für die gewöhnliche einfache Verköstigung beträgt täglich für ein Kind Einen Kreuzer.
Die Bewahrvergütung ebenfalls Einen Kreuzer; für 2 Kinder 1½ Kreuzer.

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