Treffen der Pflegekräfte

Leben bis zum Ende

Pflegekräfte aus allen Heimen des Ordens kommen zu wichtigem Vortrag

München-Pasing. Am 29. Oktober hatte das Provinzialat zu einem Vortrag von Dr. Susanne Roller, Oberärztin im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder, zum Thema „Leben bis zum Ende – daheim sterben“ eingeladen. So kamen viele unserer Mitarbeiterinnen aus unseren Pflegeheimen und auch interessierte Mitschwestern zusammen.

Im ersten Teil ging es Frau Dr. Roller um den Begriff „zuhause sterben“. Zuhause ist da, wo es ein gutes soziales Netz gibt, wo Autonomie erhalten bleibt, Vertrautes und Alltägliches nicht eliminiert wird, wo auch Bezugspersonen stets da sein dürfen, wo Intimität gewahrt wird und wo auch Trauer zum Ausdruck kommen darf. Zuhause muss also nicht der althergebrachte Begriff sein, es kann auch ein Hospiz sein, ein Altenheim, ein Raum bei Bekannten, die das oben genannte ermöglichen. Wichtig ist, dass alle vom nahen Tod wissen, dass sowohl die Angehörigen als auch der Patient das „Zuhause-sterben“ wollen, dass Hausarzt und Pflegedienste miteinbezogen werden. Das heißt also, dass im „Notfall“ der Hausarzt gerufen werden kann, nicht der ärztliche Notdienst, denn dieser wird ins Krankenhaus einweisen, da es seine Pflicht ist, zu helfen und zu heilen. Er kommt nicht als in der Palliativversorgung Erfahrener. Eventuell ist auch eine ambulante Hospizbetreuung mit ins Boot zu holen. In der Endphase des Lebens geht es nur noch sehr selten darum zu heilen; es geht darum Symptome zu lindern.

Im zweiten Teil ging Frau Dr. Roller noch auf die Patientenverfügung ein, die notwendige Ent-scheidungen in der letzten Phase des Lebens erleichtern kann, wenn sie immer wieder aktualisiert wird und wenn mit den Bevollmächtigten immer wieder das Gespräch gesucht wird. Die Patientenverfügung ist nicht unwiderruflich. Die meisten Menschen bleiben ansprechbar bis zuletzt, sie können ihre Wünsche und Bedürfnisse äußern oder durch körperliche Reaktionen zum Ausdruck bringen. Zum Tragen kommt die Patientenverfügung meist nur, wenn es durch Unfall oder ähnliches zum plötzlichen Sterben kommt. Übersehen werden soll auch nicht, eine Vorsorgevollmacht zu erteilen und nicht nur eine Betreuungsvollmacht, denn diese endet mit dem Tod, so dass dann die letzten Dinge erst nach gerichtlicher Bestellung eines Bevollmäch-tigten geregelt werden können.

Der Vortrag zeigte, dass ein gutes Sterben möglich ist, wenn zusammen mit den Mitbetroffenen ein guter Notfallplan erstellt wird, so dass einem Hilfe und Unterstützung gewährt werden.

Text: Sr. Anne Ruß CJ / Fotos: Sr. Sabine Adam CJ